Entfernung der Parkflächenmarkierungen in der Talstraße (Stadtteil Salzböden)
Die Parkflächenmarkierungen auf den Gehwegen der Talstraße im Stadtteil Salzböden werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 30 entfernt.
Hintergrund sind die geltenden Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Danach ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich unzulässig.
Die Gehwege in der Talstraße sind trotz ihres niveaugleichen Ausbaus straßenverkehrsrechtlich als Gehwege einzustufen und müssen für den Fußgängerverkehr freigehalten werden.
Das Parken am rechten Fahrbahnrand bleibt – unter Beachtung der Vorschriften der StVO – weiterhin zulässig.
Kommt es hierdurch zu Fahrbahnverengungen, gilt die Vorfahrtsregelung nach § 6 StVO.
Ein Ausweichen über den Gehweg ist nicht zulässig.
Ich bitte alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geänderten Situation und bedanke mich für ihr Verständnis.
Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
Jan-Erik Dort, Bürgermeister


