+++ Vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 +++
Antragsmöglichkeiten
An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Briefwahlunterlagen können frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag ausgestellt werden.
Online Wahlscheinantrag
Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lollar online über das Internet beantragen.
Wahlbenachrichtigung
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.
Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@lollar.info. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Als Deutscher im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen
Deutsche, die im dauerhaft im Ausland leben - sog. Auslandsdeutsche, müssen einen Antrag zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2025. Hierbei gilt der Eingang beim Wahlamt der Stadt Lollar, nicht das Versanddatum.
Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie unter Bundestagswahl 2025 - Wählen als Deutsche/r im Ausland.
Anträge, die elektronisch übermittelt werden können (Anlage 2), können an die Mailadresse wahlen@lollar.info gesandt werden.
Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland befinden und weiterhin in Lollar gemeldet sind - sog. Urlaubsdeutsche, werden aufgrund der Meldedaten ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Die Wahlteilnahme kann per Briefwahl erfolgen. Für einen Briefwahlantrag benötigt das Wahlamt den vollständigen Namen, Geburtsdatum, die Meldeanschrift in Lollar sowie die abweichende Versandanschrift im Ausland. Der Antrag kann zum Beispiel per Mail erfolgen. Auch hier gilt, je früher der Antrag eingeht, umso besser ist es.
Hinweis: Der Zeitraum der Briefwahl ist aufgrund der verkürzten Fristen sehr kurz. Briefwahlunterlagen können erst im Februar verschickt werden. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag, 18:00 Uhr, wieder im Rathaus ankommen müssen.
Deutsche, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben (so genannte „Auslandsdeutsche“), müssen jedes Mal einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um an der Wahl teilnehmen zu können.
Abholung der Unterlagen mit Vollmacht
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.
Antragsfrist und Versand
Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag (21.02.2025), 15:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Falls Sie schon einen Wahlschein beantragt haben, dieser Ihnen allerdings nie zugegangen oder verloren gegangen ist, besteht die Möglichkeit, einen Ersatz-Wahlschein bis spätestens Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr ausgestellt zu bekommen. Am Wahltag besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird. Trifft ihr Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden.