Friedhöfe und Ruhestätten


Friedhöfe und Ruhestätten

 

In jedem Stadtteil der Stadt Lollar befindet sich ein Friedhof.

Auf den Friedhöfen stehen folgende Grabarten zur Verfügung:

  • Reihengrabstätten
  • Wahlgrabstätten
  • Urnenreihengrabstätten
  • Urnenwahlgrabstätten
  • Urnenwände (nur auf dem Friedhof Lollar möglich)
  • Urnenrasengrabstätten für 1 Urne (0,40 m x 0,40 m)
  • Urnenrasengrabstätten für 2 Urnen (0,40 m x 0,60 m)
  • Urnengrab mit Gemeinschaftsstelle (nicht auf dem Friedhof Odenhausen möglich)
  • Grabstätten für anonyme Urnenbestattung
  • Grabstätten für anonyme Erdbestattung (nur auf dem Friedhof Lollar möglich)
  • Kindergrabstätten

Reihengrabstätten sind Grabstätten für eine Erdbestattung. Sie werden der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhefrist (30 Jahre) des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb oder Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Wahlgrabstätten sind mehrstellige Grabstätten für Erdbestattung sowie Urnenbeisetzungen, an denen beim Ersterwerb ein Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren (Erdwahlgrab) bzw. 30 Jahren (Urnenwahlgrab) verliehen wird. Als Wahlgrabstätten werden generell die mehrstelligen Grabstellen bezeichnet.

Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann in der Regel verlängert oder einmal wieder erworben werden.

In einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen können neben 2 Särgen noch 2 Urnen beigesetzt werden. In der Urnenwahlgrabstätte können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.

Urnenreihengrabstätten und Urnenwände/Urnenkammern sind Grabstätten für bis zu 2 Urnen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von 20 Jahren vergeben. Eine Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist bei Urnenreihengrabstätten nicht möglich. Das Nutzungsrecht einer Urnenkammer kann in der Regel verlängert oder einmal wieder erworben werden.

In Urnenrasengräbern können 1 Urne bzw. 2 Urnen und Urnengräbern an der Gemeinschaftsstelle nur 1 Urne beigesetzt werden. Die Belegung erfolgt der Reihe nach. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Friedhofsordnung der Stadt Lollar bzw. erhalten Sie von der 
Friedhofsverwaltung unter Telefon 06406 920-146 

Weitere Informationen zu Friedhofsgebühren und Grabnutzung entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung.