
Antragsmöglichkeiten
An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Briefwahlunterlagen können frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag ausgestellt werden.
An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Briefwahlunterlagen können frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag ausgestellt werden.