Waldbrandalarmstufe A - Mitteilung HessenForst

HessenForst

Forstamt Wettenberg

 

 

 

 

 

Hiermit wird informiert, dass das Forstministerium gestern die Waldbrandalarmstufe A ausgerufen hat.

Trotz vereinzelter Niederschläge in der vergangenen Nacht zeichnet sich aktuell keine wirkliche Entspannung bei der Waldbrandgefahr ab.

In diesem Zuge wird darauf hingewiesen, dass nach § 8 Abs. 4 und 5 des Hessischen Waldgesetzes im Abstand von weniger als 100 m zum Waldrand nur mit Genehmigung der Forstbehörde Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden darf.

Dies gilt bei hoher Brandgefahr, auch für das Anzünden und Unterhalten von Feuer in einer Anlage, die behördlich, insbesondere bau- oder gewerberechtlich, genehmigt wurde, das Grillen auf Grundstücken am Wald mit zugelassener Wohnbebauung sowie das Verbrennen von Baumteilen aus Gründen des Waldschutzes gegen tierische Schädlinge.