
Kommunalwahlen
Nächster Wahltermin: 15. März 2026
Da bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (05.01.2026, 18.00 Uhr) keine Wahlvorschläge für die Wahl zum Ausländerbeirat eingegangen sind, wird die Wahl hiermit abgesagt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Lollar in diesem Fall gem. § 86 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) weiterhin verpflichtet ist, für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit des Ausländerbeirats eine Integrations-Kommission zu bilden.
Lollarer Bürgerinnen und Bürger wählen - je nach Wahlberechtigung -
- die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar,
- den Kreistag des Landkreises Gießen,
- einen Ortsbeirat, sofern sie in einem Ortsteil Ihren Hauptwohnsitz haben und ggfs.
- den Kreisausländerbeirat des Landkreises Gießen.
Antragsmöglichkeiten zur Briefwahl
An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Briefwahlunterlagen können frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag ausgestellt werden.
Online Wahlscheinantrag
Ab Montag, den 02.02.2026 können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lollar die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) online über das Internet beantragen.
Wahlbenachrichtigung
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.
Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@lollar.info. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Antragsfrist und Versand
Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird.
Abholung der Unterlagen mit Vollmacht
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

