Die Stadt Lollar sucht neue Mitglieder für das Ortsgericht Lollar

Die Amtszeiten von drei Ortsgerichtsschöffen laufen demnächst aus.
Aus diesem Grund werden interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die bereit sind, diese ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen. Die Amtszeit der Schöffen beträgt zwischen 5 und 10 Jahren (je nach Lebensalter). Die Ortsgerichtsschöffen werden von der Stadtverordnetenversammlung Lollar dem zuständigen Amtsgericht Gießen zur Ernennung vorgeschlagen.

Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen. Es übernimmt für die Bürgerinnen und Bürger Dienstleistungen, die die Stadtverwaltung nicht erbringen kann. So nimmt es Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens wahr. Rechtlich gesehen ist es eine Behörde des Landes Hessen und untersteht der Dienstaufsicht des Hessischen Justizministeriums.

Zu Ortsgerichtsschöffen dürfen nur Personen ernannten werden,
- die ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts Lollar haben,
- die Allgemeines Vertrauen genießen,
- die lebenserfahren und unbescholten sind,
- die Deutsche im Sinne des § 116 GG sind,
- die im Idealfall mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sind.

Das Amt kann nicht bekleiden,
- wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
- als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen ist.

Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Interessierte Personen melden sich bitte bis zum 3. August 2025 unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und beruflicher Tätigkeit beim Magistrat der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar oder unter rathaus@lollar.info

Der Magistrat der Stadt Lollar
Jan-Erik Dort, Bürgermeister