Bestellung von Brennholz 2025/2026

Bestellung von Brennholz 2025/2026

 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

Die Stadt Lollar bietet auch in diesem Jahr Brennholz für die Bevölkerung an. 
Bei dem bereitgestellten Holz handelt es sich um

 

  •   Laub-Mischholz aus verschiedenen Baumarten (Buche, Eiche, Kirsche, Ahorn etc.)       
  •   Eiche (Menge begrenzt auf 10 Polter, Verteilung nach Bestelleingang)

 

1. Das Brennholz wird in Fixlängen gerückt am festen Waldweg als Polter (ca. 3 – 4 m lange Stücke) angeboten.
In diesem Jahr liegt die Höchstbestellmenge bei 3  fm  je Haushalt.

 Preis:

 75,00 € je Festmeter Laub-Mischholz oder Eiche (incl. 7,0 % Mehrwertsteuer)

 2. Durch das maschinelle Rücken des Holzes kann es zu Mehr- oder Minderlieferung von der Bestellmenge kommen. Diese Lieferabweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt von der Bestellung. Die Maßermittlung erfolgt entweder über das Gewicht oder die Durchmesserermittlung.

 3. Ein Recht auf Zuteilung der gewünschten Menge besteht nicht. Der Magistrat behält sich das Recht auf Kürzung der bestellten Brennholzmenge vor, soweit die Gesamtbestellmengen die Liefermöglichkeiten aus dem Stadtwald übersteigen.

 4. Aus forst- und betriebswirtschaftlichen Gründen kann die Zuteilung der bestellten Brennholzmenge nicht immer in der Gemarkung des Wohnortes des Bestellers, sondern ggf. in einem anderen Gemarkungs- (Orts-) -teil erfolgen.

 5. Die Holzrechnung wird über die Stadt Lollar zugestellt. Der Holzabfuhrschein wird nach Zahlung des Rechnungsbetrages durch die Stadt zugestellt. Der Gefahrenübergang (Holzentwertung, Diebstahl etc.) erfolgt mit Zustellung der Holzrechnung.

 6. Da das Holz nach Bestellung für jeden einzelnen Kunden eingeschlagen und gerückt wird, kann dieses nach Zugang der Holzrechnung von der Stadt Lollar nicht mehr zurückgenommen werden !

 7. Die Abfuhr darf erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages und Zugang des Holzabfuhrscheines durch die Stadt Lollar erfolgen. Der Holzabfuhrschein ist bei der Abfuhr mitzuführen. Der Holzabfuhrschein berechtigt zur Wegebenutzung im Rahmen der Brennholzaufarbeitung und Abfuhr.

 8. Die Aufarbeitung des Brennholzes vor Ort im Wald darf zu Ihrem eigenen Schutz nur mit einer persönlichen Schutzausrüstung (Schutzhelm, Schnittschutzhose, Handschuhe, Schnittschutzschuhe) gemäß den gültigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Für die Aufarbeitung des Holzes im Wald ist mindestens die Teilnahme an einer Kurzunterweisung zur Arbeitssicherheit in der Motorsägen Handhabung für Brennholznutzer/Selbstwerber, Modul 1 Motorsägen Führerschein (liegendes Holz) erforderlich. Eine Alleinarbeit mit Motorsäge im Wald ist nicht zulässig.

9.   Die Aufarbeitung und Abfuhr des Holzes ist bis zum 15.04.2026 abzuschließen.

10.   Es wird gebeten den nachstehend abgedruckten Bestellschein für das Brennholz

 spätestens bis zum 09. Januar 2026

auszufüllen und an die Stadt Lollar zu senden oder dort abzugeben.

Später eingegangene Bestellungen werden nicht mehr angenommen. Der Bestellschein ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bei fehlender Unterschrift ist die Bestellung ungültig.
Mündliche und telefonische Bestellungen werden nicht anerkannt.

 

Der Brennholzeinschlag wird abgearbeitet nach Bestelleingang !

 

Wir weisen darauf hin, dass auch im Jahr 2026 kein Schlagabraum zur Aufarbeitung im Wald abgegeben werden kann.

 


Der Magistrat der Stadt Lollar
Jan-Erik Dort, Bürgermeister